In der Oberpfalz & in Franken

Bauschutt entsorgen

Container mieten

5 m³ – 30 m³ Bauschmischcontainer mieten

+  Fachgerechte Entsorgung

Jederzeit kostenlos stornierbar

Inklusive: Lieferung, Abholung, fachgerechte Entsorgung & Miete für 7 Tage

Bauschutt

Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, die bei Baumaßnahmen anfallen. Bauschutt wird in die Kategorien nach DepV (DK0-DKIII), Laga (Z0-Z2) und nach Eckpunkte Papier (RW1-RW2) eingeteilt.

Haufwerke und Chargen von Bauschutt der Deponieklasse I, II und III können wir gerne ebenso für Sie entsorgen. Sprechen Sie uns einfach an.

Erlaubte Abfälle:

  • Mauerwerk und Ziegelsteine
  • Mörtel- und Putzreste (keine Putz auf Gipsbasis)
  • Beton mit und ohne Armierung (Kantenlänge < 50 cm)
  • Beton mit und ohne Armierung (Kantenlänge > 50cm)
  • Dachziegel aus Beton oder Ton
  • Fliesen
  • Waschbecken und Toiletten

Nicht-erlaubte Abfälle:

  • alle flüssigen Abfälle, Farben und Lacke
  • Glaswolle bzw. künstliche Mineralwolle (Achtung gefährlicher Abfall!
  • Metalle, z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
  • Gasbetonsteine / Ytong
  • Strohmatten und Rabitzdrahtwände
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Putz auf Gipsbasis
  • Styroporplatten
  • Kunststofffolien
  • Farbeimer und Lackdosen
  • Papiersäcke / Zementsäcke
  • Kaminabbruch
  • Steine mit schwarzen Anhaftungen
  • Asphalt

und alle weiteren Abfälle die keine Baumischabfälle sind.

Wird der Container auf öffentlichem Grund abgestellt, benötigen Sie dafür eine Stellgenehmigung der zuständigen Behörde. Zur Beantragung der Genehmigung setzten Sie sich bitte vorab selbstständig mit der Kommune in Verbindung.

Unsere Lkw-Fahrer dürfen bei fehlender Genehmigung den Container nicht abstellen.
Etwaige Leeranfahrten können Mehrkosten verursachen.

Decken Sie Ihren Container ab, um zu verhindern, dass nicht-erlaubte Abfälle hineingelangen. Befinden sich nicht-erlaubte Abfälle im Container, stellen wir Ihnen das Aussortieren und entsorgen dieser in Rechnung.

Liefergebiete

Häufig gestellte Fragen

Wie voll darf ich meinen Container befüllen?

Damit unsere Fahrer die Container sicher transportieren können. Dürfen die Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Ist der Container überfüllt, so können wir diesen leider nicht transportieren.

Muss ich bei der Lieferung vor Ort sein?

Ja, da Sie den Lieferschein unterschreiben und den Fahrer einweisen müssen.

Wie schnell und wann wird mein Container geliefert?

Wir sind bemüht, Ihre Bestellung so schnell wie möglich zu bearbeiten, dennoch benötigen wir eine Vorlaufzeit von ein bis zwei Werktagen, damit wir Ihren Wunschtermin einhalten können.

Wo darf der Container stehen?

Auf privatem Grundstück oder mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde, auf öffentlichem Grund.

Verfügbare Containergrößen:

Für Baumischabfälle

Verfügbare Containergrößen:

Für Baumischabfälle

Abrollmulde klein

Die geringe Höhe ermöglicht eine komfortable händische Befüllung und eine Verwendung in überdachten Bereichen.

Volumen: 5,4cbm

Abrollmulde

Guter Kompromiss zwischen komfortabler Befüllbarkeit und hoher Befüllmenge. Verwendung unter Überdachungen möglich.

Volumen: 11,38cbm

Abrollcontainer

Geeignet für die Befüllung von oben, mittels Geräten oder von einem höhergelegenem Punkt/Stockwerk aus.

Volumen: 31,62cbm

Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Die angegebenen Größen und Bilder dienen als Orientierungspunkte, Abweichungen sind möglich.

Wir entsorgen den Inhalt Ihres Containers fachgerecht. Nach Auftragsabwicklung übermitteln wir Ihnen einen Entsorgungsnachweis.

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