Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma J. Pongratz e.K. Inhaber Ferdinand Pongratz, Grund 2, 92237 Sulzbach-Rosenberg, Tel. (0) 9661 7259, info@pongratz-online.de, für Leistungen in den Bereichen Erdbau, Abbruch, Schüttguthandel, Transporte, Schotterlieferung, Containerdienst und Entsorgung
Stand: Juli 2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Transporte und Dienstleistungen durch die Firma J.Pongratz e.K., insbesondere in den Bereichen:
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Erdarbeiten (Aushub, Planum, Bodenverfüllung etc.)
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Abbrucharbeiten (Teil- und Komplettabbruch)
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Schüttgut- und Schotterlieferungen
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Transporte mit Kippfahrzeugen
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Containerdienst
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Entsorgung (inkl. Deponie-/Annahmestellenkoordination)
1.2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Verbrauchern, sofern nicht gesondert ausgeschlossen.
1.3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.4. Gegenüber Unternehmern (B2B) widersprechen wir ausdrücklich der Geltung von deren AGB oder sonstigen Vertragsbedingungen. Es gelten ausschließlich unsere AGB.
2. Vertragsschluss und Angebot
2.1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.3. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Leistungserbringung durch Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer zur Durchführung einzelner oder aller Leistungen einzusetzen. Diese werden auf die Einhaltung unserer Standards verpflichtet.
Abschnitt A – Erdbauarbeiten
4. Leistungsbeschreibung Erdbau
4.1. Erdbauleistungen umfassen z. B. Aushubarbeiten, Planierung, Baugrubenherstellung, Verfüllung, Geländemodellierung, Rohrgräben und Bodenbewegung.
4.2. Die zu bewegenden Bodenmengen gelten als ungefähre Mengenangaben, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
4.3. Nicht erkennbare Hindernisse (z. B. alte Fundamente, Leitungen, massive Findlinge) gelten als zusätzlich zu vergütende Sonderleistungen.
4.4. Klassifizierungen von Aushubmaterialien erfolgen nach LAGA, ZTV E-StB und AVV.
5. Mitwirkungspflichten bei Erdarbeiten
5.1. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Kennzeichnung aller unterirdischen Versorgungsleitungen, Schächte, Kabel und Einbauten.
5.2. Schäden an nicht gemeldeten Leitungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5.3. Die Baustelle muss ausreichend tragfähig und frei befahrbar sein. Zufahrten sind bauseits sicherzustellen.
Abschnitt B – Abbrucharbeiten
6. Leistungsbeschreibung Abbruch
6.1. Abbruchleistungen umfassen Teil- und Komplettabbrüche von Bauwerken, Fundamenten, Bodenplatten sowie Separierung und Verladung von Materialien.
6.2. Schadstoffhaltige Stoffe (z. B. Asbest, teerhaltige Pappe) sind im Vorfeld schriftlich zu melden. Für nicht deklarierte gefährliche Stoffe wird eine Sonderentsorgung berechnet.
6.3. Die Baustelle muss zugänglich sein für Bagger, Containerfahrzeuge und ggf. Brechertechnik.
6.4. Der Auftraggeber hat bauseits bereitzustellen:
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Schmutzwasserkanalanschluss zur Entsorgung von Schmutzwasser
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Bauwasser und Baustromanschlüsse in ausreichender Kapazität
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Absicherung der Baustelle gegenüber Dritten (z. B. Umzäunung, Absperrungen, Verkehrssicherung)
7. Sicherheit und Schutzmaßnahmen
7.1. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Sicherungspflichten gegenüber Dritten (z. B. Verkehrssicherung bei Abbruch).
7.2. Behördliche Genehmigungen (Abbruchanzeige, Artenschutz etc.) sind vom Auftraggeber rechtzeitig bereitzustellen.
Abschnitt C – Schüttgutlieferung & Transporte
8. Lieferbedingungen Schüttgut (z. B. Sand, FSS, STS, Mineralgemisch, Recyclingmaterial)
8.1. Schüttgüter werden lose mit Kipperfahrzeugen geliefert (2-Achser, 3-Achser, Sattel).
8.2. Die Abladestelle muss befahrbar, kippsicher und ohne Gefahr für Mensch, Maschine oder Material erreichbar sein.
8.3. Verlade- und Abkippzeiten sind im Preis enthalten bis max. 10 Minuten Standzeit. Darüberhinausgehende Zeiten werden nach Regiestundensatz berechnet.
8.4. Konnte wegen unzureichender Erreichbarkeit, Verstopfung oder anderer Hindernisse nicht gekippt werden, wird die Anfahrt berechnet.
8.5. Der Kippvorgang erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Für Schäden auf Privatflächen (z. B. Pflaster, Asphalt, Einfassungen) wird keine Haftung übernommen.
8.6. Mengenabweichungen bis ±10 % sind handelsüblich. Die Berechnung erfolgt nach Wiegeschein oder vereinbartem Volumen.
8.7. Für Transportleistungen gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese können unter https://www.dslv.org eingesehen werden.
8.8. Für Lieferungen auf nicht befestigtem Untergrund oder in schlecht erreichbarem Gelände haftet der Auftragnehmer nicht für festgefahrene Fahrzeuge oder Schäden an Zufahrten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8.9. Der Auftraggeber hat bauseits dafür Sorge zu tragen, dass die Entladestelle bekannt ist und ohne Rücksprache eindeutig erkannt werden kann. Irrfahrten durch fehlende Kennzeichnung werden zusätzlich berechnet.
8.10. Bei Umleitungen, Sperrungen oder behördlich angeordneten Umfahrungen sind wir berechtigt, zusätzliche Frachtkosten zu berechnen, sofern die Strecke oder der Zeitaufwand dadurch signifikant erhöht wird.
Abschnitt D – Containerdienst und Entsorgung
9. Bereitstellung und Nutzung von Containern
9.1. Container dürfen nur mit vereinbartem Material befüllt werden (z. B. „reiner Bauschutt“, „Erdaushub“, „gemischte Abfälle“).
9.2. Bei Fehlbefüllungen oder Fremdstoffen erfolgt eine Nachsortierung oder pauschale Nachberechnung gemäß Entsorgungsnachweis.
9.3. Die Beladung darf das maximale Füllvolumen und Gewicht nicht überschreiten. Überfüllte Container werden nicht transportiert.
9.4. Aufstellung und Abholung erfolgen werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.5. Standzeiten sind bis 10 Minuten im Preis enthalten (Aufstellung und Abholung). Darüberhinausgehende Zeiten werden nach Regiestundensatz berechnet.
10. Entsorgung und Nachweise
10.1. Entsorgung erfolgt gemäß LAGA, AVV und Vorgaben der jeweiligen Deponie oder Annahmestelle.
10.2. Auf Wunsch können Entsorgungsnachweise und Wiegescheine bereitgestellt werden.
Allgemeine Bedingungen für alle Leistungen
11. Preise und Zahlung
11.1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
11.2. Zahlungsziel: 10 Tage netto ohne Abzug, sofern nicht anders vereinbart.
11.3. Bei Zahlungsverzug erfolgt Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen und Mahngebühren.
12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Materialien Eigentum des Auftragnehmers.
13. Haftung
13.1. Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
13.2. Keine Haftung besteht für Baustellenbedingungen außerhalb unseres Einflussbereichs oder für bauseitige Schäden bei Anfahrt/Ablade.
14. Höhere Gewalt / Wetterbedingungen
Bei witterungs- oder baustellenbedingten Verzögerungen haftet der Auftragnehmer nicht für Fristüberschreitungen oder Leistungsverzögerungen.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt deutsches Recht.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.